Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass das Insolvenzrecht ein spezifischer und hochspezialisierter Rechtsbereich ist. Die rechtlichen Entwicklungen in Insolvenzverfahren weichen in der Praxis häufig vom Wortlaut des Insolvenzrechts ab. Bei der Ausübung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind wir aktiv und intensiv an einer Änderung der Rechtsprechung und Regulierung interessiert. Wir haben Erfahrung in der Beratung von ausländischen Finanzinstituten, internationalen Unternehmen und eng profilierten Investoren.
Wir haben auch umfangreiche Erfahrungen im europäischen Konkursrecht, wodurch wir uns in vielen Fällen erfolgreich durchgesetzt haben.
Wir kennen die Fragen, mit denen Rechtsanwälte in der Praxis oft konfrontiert werden und die ohne ausreichende Insolvenzpraxis nicht einfach beantwortet werden können. Gerne erbringen wir für Sie im Rahmen der Rechtsberatung die unten angeführten Dienstleistungen. Eine absolute Selbstverständlichkeit ist dabei die Wahrung der Vertraulichkeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Dienstleistungen für Rechtsanwälte:
- Durchführung des rechtlichen Audits der Vertragsdokumentation, der sog. Due Diligence;
- Rechtsberatung bei der Übernahme von Betrieben oder beim Erwerb von Vermögen aus der Insolvenzmassen;
- Substitution in Inzidenzstreitigkeiten;
- Vorbereitung von rechtlichen Stellungnahmen zu spezifischen Rechtsfragen;
- Geltendmachung von Forderungen der Gläubiger und Vorbereitung der Forderungsanmeldungen zum Insolvenzverfahren.