Veräußerung von Vermögen

Im Rahmen unserer Insolvenzverfahren veräußern wir diverse Vermögensgegenstände. Einen Überblick hierüber erhalten Sie in der unten angegeben Übersicht. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie gerne den entsprechenden Ansprechpartner.

Wir möchten gerne vorab darauf hinweisen, dass die Veräußerung von Vermögenwerten im Insolvenzverfahren einen Sonderfall darstellt. Daher ist der Kaufpreis spätestens bei der Unterschrift des Kaufvertrages oder bei der Übergabe des Vermögenswertes fällig.

Beim Verkauf von Immobilien kann diese Vorgehensweise in Abhängigkeit von der finanzierenden Bank modifiziert werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass die Immobilienerwerbsteuer von dem Erwerber zu entrichten ist.

Zudem ist zu beachten, dass bei den Immobilien, die mittels eines Immobilienmaklers angeboten werden, ist die Maklergebühr bereits im Kaufpreis. Zur Sicherung eines transparenten Verkaufs ist der Immobilienmakler ferner nicht berechtigt, Zahlungen von dem Käufer zu verlangen.

Das aktuelle Angebot finden Sie auf dem Portal http://www.burzaspravcu.cz/ hier.